Förderung von Orten guter Taten

ACHTUNG: BUDGET IST AUSGESCHÖPFT!                                           Überwältigendes Interesse: Aufgrund der Vielzahl der gestellten Anträge ist das Budget bereits ausgeschöpft, bitte stellen Sie keine Anträge mehr!


Voller Tatendrang war der heilige Nikolaus. Er handelte aus christlichem Glauben und war da, wo Hilfe gebraucht wurde. Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft kennzeichnen sein Wirken. Ein echt gutes Vorbild!

 

Setzen Sie das Anliegen des heiligen Nikolaus ganz konkret in der heutigen Zeit um. Für Ihren "Tat.Ort.Nikolaus“ können Sie vom Bonifatiuswerk eine exklusive Förderung erhalten! ACHTUNG: Der Fördertopf ist begrenzt.

  • Aktions- und Projektzeitraum: 27. November – 10. Dezember 2023
  • Grundsätzliches: Es gilt die Vergabeordnung des Bonifatiuswerkes vom 28. März 2012 mit den entspr. Ergänzungen. Das Bonifatiuswerk unterstützt Orte guter Taten, indem es pro Tat.Ort bis zu 200 exklusive Schokonikoläuse zur Verfügung stellt, die im Rahmen einer (diakonischen) Aktion verteilt werden können. Zusätzlich können pro Tat.Ort bis zu 350,00 Euro als Sachkostenzuschuss beantragt werden. Die Gesamtfördersumme ist begrenzt. Es erfolgt keine pauschalierte Auszahlung des Betrags, sondern die Förderung erfolgt auf Grundlage der im Kosten- und Finanzierungsplan gemachten Angaben. Wichtig: Mit dem Antrag ist ein Nachweis über ein Institutionelles Schutzkonzept (z. B. der Pfarrei/des pastoralen Raums, des Verbands, der Schule etc.) zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt einzureichen, dem sich der Antragsteller verpflichtet hat.
    Nachweise über die Verwendung der Förderung sind wie üblich zu führen und zeitnah (d.h. spätestens vier Wochen) nach Abschluss der Aktion beim Bonifatiuswerk einzureichen.
  • Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind kirchliche Gruppen, Vereine und Verbände, Schulklassen, Einrichtungen und Gemeinden aus allen Diözesen in Deutschland, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Katholiken. Die Antragstellung erfolgt über das hierfür bereitgestellte Antragsformular.
  • Bis wann können Anträge gestellt werden? Anträge müssen fristgerecht vier Wochen vor Aktionsbeginn im Bonifatiuswerk eingehen, also spätestens zum 12. November 2023.

  • Inhaltliche Ausrichtung der Aktion: Durch die Schaffung von Orten guter Taten wird die Botschaft des heiligen Nikolaus‘ in unserer Zeit sichtbar. Besonders förderwürdig sind Aktionen, die den heiligen Nikolaus als Patron der Kinder und Armen ins Bewusstsein bringen und auf diese Weise christliches Brauchtum rund um diesen beliebten Heiligen in der Gesellschaft lebendig werden lassen. Vorstellbar sind bspw. Besuche und Veranstaltungen in sozialen Einrichtungen, in Stadtteil- oder Dorfzentren oder kreativ-künstlerische bzw. caritative Aktionen.
    Die Aktion muss einen deutlich erkennbaren caritativen bzw. diakonischen Charakter haben, z. B. sich an Menschen richten, die am Rand unserer Gesellschaft stehen.


    Die Aktion muss darüber hinaus zeitlich wie inhaltlich abgegrenzt sein von Vorhaben, die sich über den Nikolaustag hinaus bspw. auf die Advents- und Weihnachtszeit beziehen. Sofern eine Tat.Ort.-Aktion in einem größeren Advents- oder Weihnachtsprojekt integriert ist, kann die (Teil-)Aktion mit Bezug zum heiligen Nikolaus gefördert werden. 
  • Ausschlusskriterien: Die Anschaffung von Inventar ist nicht förderfähig. Verwaltungsaufwendungen (Bsp.: Porto, Druck- und Kopierkosten) werden nicht unterstützt. Ebenso sind Honorarkosten sowie kommerzielle Projekte von einer Förderung ausgeschlossen.